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Übertragung der Betriebsträgerschaft der Kindertagesstätte „Spayer Rheinzwerge“ an die Verbandsgemeinde

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

in den vergangenen Monaten hat sich der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Spay intensiv mit der Übertragung der Betriebsträgerschaft unserer Kita beschäftigt.

In der letzten Ratssitzung hat der Ortsgemeinderat dann den entscheidenden Beschluss gefasst und die Betriebsträgerschaft an die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel übertragen.

Mit dem Inkrafttreten des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) wurden die Anforderungen und die verantwortlichen Aufgabengebiete für Träger kommunaler Kindertagesstätten deutlich komplexer. Damit verbunden ist der zeitliche Aufwand und die Arbeitsbelastung für ehrenamtliche Ortsbürgermeister deutlich gestiegen.

Gem. § 5 Abs. 3 Kindertagesstättengesetz ist der Träger der Einrichtung für die Gewährleistung des Wohls der Kinder, die inhaltliche und organisatorische Arbeit der Tageseinrichtung, die Einhaltung aller für deren Betrieb geltenden Rechtsvorschriften sowie als Arbeitgeber verantwortlich […] und ebenfalls für das pädagogische Konzept.

Mit der Übertragung werden die ehrenamtlichen Ortsbürgermeister von den administrativen Aufgaben, die bereits sehr zeitintensiv waren sowie von den Verantwortlichkeiten entlastet.

Dies sind beispielsweise:

-Tägliche Sicherstellung des laufenden Betriebs in Bezug auf den Einrichtungsspezifischen Stellenplan
-Sicherstellung des laufenden Betriebs in Bezug auf Ausstattung und Verfügbarkeit von Verbrauchsmaterialien
-Elternarbeit
-Gremienarbeit (Elternausschuss, Kita-Ausschuss, Personalrat)
-Beschwerdemanagement
-Personalakquise
-Personalführung
-Personalverantwortung
-Suche nach Vertretungskräften
-Trägerqualifizierung
-Pädagogisches Konzept
-etc.

Zudem sollten bei der Übertragung der Trägerschaft auf die Verbandsgemeinde einheitliche Standards ausgearbeitet werden. Beispiele für eine Standardetablierung und damit eine administrative Vereinheitlichung wären:

-Kommunikationswege
-Maßnahmenplan
-Anmeldeverfahren
-Betreuungsvertrag
-Informationsschreiben
-Meldungen
-Zusammenarbeit mit dem Elternausschuss/ Kita Beirat
-etc.

Außerdem können neben den bestehenden Leitungsrunden feste einrichtungsübergreifende Arbeitskreise zu bestimmten Themen für Teammitglieder etabliert werden z.B. Sprachbeauftragte, Praxisanleitung oder Fachkraft für die Kinderperspektive.

Die Bauträgerschaft bleibt weiterhin bei der Ortsgemeinde. Die Bestandsgarantie für die Kita an sich, das Personal und seiner Leitungskräfte ist für Spay weiterhin gegeben.

Ich danke dem Ortsgemeinderat für die Unterstützung in den vergangenen Jahren bei der Trägerverantwortung. Mein Dank gilt auch für den Beschluss die Trägerschaft zum 01.01.2023 abzugeben.


Peter Heil, Ortsbürgermeister

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