Abfallkalender Kreis Mayen-Koblenz und Grünschnittsammelplatz
Auch als auf dem Mobilgerät vergrößerbarer pdf-download hier verfügbar.
Grünschnittsammelplatz
Zufahrt K 78 (Rheingoldstraße), Richtung Siebenborn, ca. 200 m nach der Überführung der B9 links in den Wirtschaftsweg, dann links ca. 150 Meter.
Benutzungsordnung
1) Die Nutzung ist nur Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Mayen-Koblenz gestattet.
2) Gewerbetreibende sind von der Nutzung des Platzes grundsätzlich ausgeschlossen.
3) Abgelagert werden darf nur Baum- und Strauchschnitt, KEIN Rasen, KEIN Laub und KEINE Gartenabfälle.
4) Das Material ist ungebündelt (kein Draht, keine Kordel) und ohne Behältnisse (z.B. Säcke, etc.) abzulagern.
5) Der Durchschnitt einzelner Äste darf nicht größer als 12 cm sein.
6) Wurzelstöcke sind nicht zulässig.
7) Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
8) Die Ablagerung anderer Materialien als Baum- und Strauchschnitt ist rechtswidrig.
9) Auf diesem Platz gilt die Straßenverkehrsordnung.
10) Es dürfen keine Anlieferungen an Sonn- und Feiertagen erfolgen.
11) Es dürfen keine Anlieferungen zwischen 22 und 6 Uhr erfolgen (Nachtruhe).
12) Ansprechpartner für diesen Platz ist der Betreiber, Ortsgemeinde Spay.