Inhalt der Ratssitzung vom 19.05.20
Bericht aus der Ratssitzung vom 19.05.2020
Top 1) Änderung der Niederschrift vom 12.12.2019
Der Ortsgemeinderat Spay beschließt bei dem TOP 9.4 der Niederschrift von 12.12.2019 das Wort „nicht“ zu streichen.
Top 2) Einwohnerfragestunde
Top 3) Beratung und Beschlussfassung über die Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Herrn Pfarrer i.R. Otmar Fechler
Der Ortsgemeinderat Spay beschießt, dem Pfarrer i.R. Otmar Fechler die Ehrenbürgerwürde zu verleihen.
Top 4) Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates Spay
Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß § 37 Gemeindeordnung die Geschäftsordnung für den Ortsgemeinderat Spay in der vorgelegten Fassung.
Die Geltung der Geschäftsordnung für den Ortsgemeinderat ist auf die jeweilige Wahlzeit des Ortsgemeinderates beschränkt.
Gemäß § 37 Absatz 2 Gemeindeordnung hat der Ortsgemeinderat Spay innerhalb von 6 Monaten nach seiner Neuwahl (hier: Kommunalwahl am 26.05.2019) über eine Geschäftsordnung zu beschließen; bis dahin gilt die bisherige Geschäftsordnung.
Top 5) Hauptsatzung der Ortsgemeinde Spay;
Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderungssatzung
Der Ortsgemeinderat beschließt die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Spay vom 11.12.2014 in der vorgelegten Fassung
a)
hinsichtlich Artikel 1 Nr. 4 (Aufwandsentschädigung der Beigeordneten).
b)
im Übrigen.
Gremienarbeit mit der Software Session und der Mandatos-App ausgesprochen. Zudem wurde beschlossen, dass die Gerätenutzung mit der Zuschussvariante erfolgen soll. Bei dieser Variante erhalten die an der digitalen Gremienarbeit teilnehmenden Mandatsträger für die Mehraufwendungen, die ihnen durch das Bereithalten eigener Endgeräte bzw. das selbständige Ausdrucken von Sitzungsdokumenten entstehen, einen Zuschuss in Form einer zusätzlichen monatlichen Aufwandsentschädigung. Diese ist in der Hauptsatzung zu regeln.
Darüber hinaus ist eine Regelung gewünscht, nach der den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses auf Antrag Fahrkosten erstattet werden, wenn Sitzungen bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kobern-Gondorf stattfinden.
Die Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder (§ 25 Absatz 2 Gemeindeordnung).
Bei der Beschlussfassung über die Aufwandsentschädigung der Beigeordneten ist zu beachten, dass die Beigeordneten gemäß § 22 GemO von der Beratung und Beschlussfassung aus-geschlossen sind. Zudem ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden gemäß § 36 Absatz 3 Nr. 5 GemO. Bei der Beschlussfassung über die übrigen Bestimmungen der Änderungssatzung (Aufwandsentschädigung der Rats- und Ausschussmitglieder) bestehen keine Ausschließungsgründe und der Vorsitzende hat ebenfalls Stimmrecht. Es ist daher getrennt über die entsprechenden Änderungen abzustimmen.
Top 6) Gemeindezentrum Spay;
Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung von Planungsleistungen für den Einbau eines Aufzuges im Verwaltungsbereich
Der Ortsgemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt zu vertagen.
Top 7) Beschaffung eines Warenautomaten;
Beratung und Beschlussfassung über den Standort sowie Ermächtigung des Ortsbürgermeisters zur Auftragsvergabe nach positiver Zuschussentscheidung
Der Ortsgemeinderat Spay beschließt, den Ortsbürgermeister zu ermächtigen ein Gespräch mit der LAG zuführen und nochmals über die Ablehnungsgründe zu diskutieren.
Ortsbürgermeister Peter Heil teilt mit, dass die LAG keine Fördermittel in Aussicht stellt. Nach eingehender Diskussion einigen sich die Ortsgemeinderatsmitglieder darauf, den Ortsbürgermeister zu ermächtigen nochmals mit der LAG ein Gespräch zu suchen.
Top 8) Friedhof Spay;
Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung von Planungsleistungen für die Sanierung und Umgestaltung der Leichenhalle
Der Ortsgemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt zu vertagen.
Top 9) Bauleitplanung der Ortsgemeinde Spay;
Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplans „Maueracker- Hahlgarten“
a) Einleitungsbeschluss
b) Verfahrensbeschlüsse
c) Auftragsvergaben
a)
Der Ortsgemeinderat beschließt, für den Bebauungsplan „Maueracker-Hahlgarten“ ein Aufhebungsverfahren einzuleiten.
b)
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in Form einer öffentlichen Versammlung stattfinden.
c)
Mit der Erbringung der städtebaulichen Planungsleistungen wird das Planungsbüro Stadt-Land-plus, Boppard, auf der Grundlage dessen Leistungs- und Honorarbenennung vom 19.03.2020 zum Bruttopreis in Höhe von 8.635,42 Euro beauftragt.
Zur Historie:
Der Bebauungsplan „Maueracker–Hahlgarten“ stammt aus dem Jahre 1974 und wurde dreiMal geändert.
Aufhebungsverfahren:
Das Baugesetzbuch sieht für die Aufhebung von Bebauungsplänen ebenso wie für die Aufstellung von Bebauungsplänen eine mehrstufige Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung vor.
Planungsleistungen:
Für die Erbringung der städtebaulichen Planungsleistungen ist auch in einem Aufhebungsverfahren ein Planungsbüro einzuschalten. Auftragsgemäß wurde bei einem Planungsbüro eine Leistungs- und Honorarbenennung angefordert.
Top 10) Bauleitplanung der Ortsgemeinde Spay;
Aufstellung des Bebauungsplans "Am Hohlweg";
Sachstandsbericht sowie ggf. Beschlussfassung über die Beauftragung von Gutachten
Der Ortsgemeinderat Spay beschließt, den Ortsbürgermeister und die Beigeordneten zu ermächtigen nach einem positiven Gespräch mit der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz die not-wendigen Gutachten zu beauftragen. Sollte das Gespräch negativ verlaufen, wird der Ortsbürgermeister ermächtigt einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen.
Top 11) Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 48 GemO;
Rhein-Radweg Rhens-Brey-Spay
Top 12) Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 48 GemO;
Grundschule Spay, Errichtung eines Fluchtwegs für die Werkstatt und den Personalraum im Untergeschoss
Top 13) Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 48 GemO;
Erweiterung der Kindertagesstätte und Grundschule Spay; Erteilung der Aufträge für die ausgeschriebenen Gewerke
Top 14) Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 48 GemO;
Toilettenanlage Boxelöfterplatz; Stellung eines Förderantrages für das Regionalbudget
Top 15) Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 48 GemO;
St. Lambertus-Park; Ausführungsplanung sowie die Ausschreibung von Bauleistungen
Top 16) Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 48 GemO;
Bauantrag für das Grundstück in der Gemarkung Oberspay, Flur 2 Flurstück Nr. 92/3 (Burg-gasse)
Top 17) Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 48 GemO;
Bauantrag für das Grundstück in der Gemarkung Oberspay, Flur 3, Flurstück-Nr. 19/4 (Mainzer Straße)
Top 18) Erweiterung der Kindertagesstätte und Grundschule Spay;
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung der Aufträge für die weiteren ausgeschriebene Gewerke
Der Ortsgemeinderat beschließt:
a)
Den Auftrag zur Ausführung der Estricharbeiten an die Fa. Perfekt Bodenbau GmbH, Brü-ckenstr. 4D, 66809 Nalbach, Die Auftragssumme beträgt 17.662,52 Euro inklusive Mehrwertsteuer.
b)
Den Auftrag zur Ausführung der Fliesenarbeiten an die Fa. Werkgut Weimbs GmbH & Co. KG, Kirchstr. 46, 56410 Montarbaur, zu vergeben. Die Auftragssumme beträgt 12.330,90 Euro inklusive Mehrwertsteuer.
c)
Den Auftrag zur Ausführung der Trockenbauarbeiten an die Fa. Windheuser & Esper, Säuerlingstr. 26, 56154 Boppard, zu vergeben. Die Auftragssumme beträgt 57.148,10 Euro inklusive Mehrwertsteuer.
d)
Den Auftrag zur Ausführung der Bodenbelagsarbeiten an die Fa. Jens Eidner Raumausstattung, Karlsbader Straße 82, 08289 Schneeberg, zu vergeben. Die Auftragssumme beträgt 31.971,61 Euro inklusive Mehrwertsteuer.
e)
Den Auftrag zur Ausführung der Malerarbeiten an die Fa. BR Bautenschutz, Hinterstr. 11, 56579 Hardert, zu vergeben. Die Auftragssumme beträgt 21.367,64 Euro inklusive Mehrwertsteuer.
f)
Den Auftrag zur Ausführung der Schreinerarbeiten an die Fa. Schreinerei Heck, Taubesgarten 1, 55471 Ravengiersburg, zu vergeben. Die Auftragssumme beträgt 43.707,11 Euro inklu-sive Mehrwertsteuer.
g)
Den Auftrag zur Ausführung der Blitzschutzarbeiten an die Fa. Covi GmbH & Co. KG, Wiesenweg 4a, 56337 Arzbach, zu vergeben. Die Auftragssumme beträgt 8.509,69 Euro inklusive Mehrwertsteuer.
h)
Den Auftrag zur Ausführung der Stark- und Schwachstrominstallation an die Fa. Westerwald Elektrotechnik, Lindenstr. 53, 57627 Hachenburg, zu vergeben. Die Auftragssumme beträgt 155.562,86 Euro inklusive Mehrwertsteuer.
i)
Die Ausschreibung der Sanitärinstallationsarbeiten, gemäß der fachtechnischen Stellungnahme des Ingenieurbüros für Haustechnik, aufgrund von überhöhter Angebotskalkulation auszuheben.
j)
Die Ausschreibung der Heizungs- und Lüftungsinstallationsarbeiten, gemäß der fachtechnischen Stellungnahme des Ingenieurbüros für Haustechnik, aufgrund von überhöhter Angebotskalkulation auszuheben
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Top 19) Gemeindezentrum Spay;
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung eines Auftrages für die Erneuerung der Tonanlagen
Der Ortsgemeinderat Spay beschließt, den Auftrag an die Firma Zeus Audio in Höhe von 11.992,00 Euro brutto zu vergeben.
Top 20) 1200 Jahre Spay,
Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Der Vorsitzende Peter Heil und Ratsmitglied Eich berichten über den aktuellen Sachstand zur Gründung des Vereines „Förderverein Spay e.V.“
Peter Heil, Ortsbürgermeister