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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Spay 2023

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Spay für das Jahr 2023 vom 11.04.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung am 23.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 3.077.464,00 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.076.464,00 Euro
der Jahresüberschuss auf 1.000,00 Euro

2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf 343.493,00 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 10.000,00 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 776.400,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf -766.400,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 422.907,00 Euro.

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0,00 Euro
verzinste Kredite auf 766.400,00 Euro
zusammen auf 766.400,00 Euro.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.
 

§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf 345 v. H.
- Grundsteuer B auf 465 v. H.
- Gewerbesteuer auf 380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 52,00 Euro
- für den zweiten Hund 78,00 Euro
- für jeden weiteren Hund 104,00 Euro
- für den ersten gefährlichen Hund 520,00 Euro
- für den zweiten gefährlichen Hund 780,00 Euro
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.040,00 Euro.

§ 5 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sind in den einzelnen Satzungen festgesetzt.

§ 6 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 betrug 14.495.933,67 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 beträgt 13.270.551,67 Euro
zum 31.12.2023 beträgt 13.271.551,67 Euro

§ 7 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 8 Altersteilzeit
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird nicht zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht zugelassen.

Spay, den 11.04.2023
Peter Heil
Ortsbürgermeister

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