Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung 2021
Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Spay für das Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Spay für das Jahr 2021 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Beschlussfassung am 10.12.2020 durch den Ortsgemeinderat bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel, am Empfang / Info, Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf öffentlich aus. Aufgrund der aktuellen Lage (Verwaltungsgebäude wegen des Corona-Virus für Besucher geschlossen) kann der Einlass in das Verwaltungsgebäude nur durch telefonischen Kontakt unter 02607/49-0 gewährleistet werden.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Spay haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel, Bahnhofstr. 44, 56330 Kobern-Gondorf, einzureichen.
Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Ortsgemeinde Spay, 16.11.2020
Peter Heil
Ortsbürgermeister