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Bericht über die Ratssitzung vom 22.08.2024

Bericht über die Ratssitzung vom 22.08.2024


Top 1) Verpflichtung der Ratsmitglieder
Der „geschäftsführende“ Ortsbürgermeister verpflichtet die Ratsmitglieder, auch die wiedergewählten Ratsmitglieder, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung im Namen der Ortsgemeinde Spay durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (§ 30 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz - GemO -).

Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus § 20 GemO (Schweigepflicht), § 21 GemO (Treuepflicht) und § 22 GemO (Ausschließungsgründe).


Top 2) Ernennung des Ortsbürgermeisters
Der urgewählte ehrenamtliche Ortsbürgermeister ist in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Ortsgemeinderates zu ernennen. Da es sich um eine Wiederwahl handelt, entfallen Vereidigung und Amtseinführung (§ 54 Absatz 1 Satz 3 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz - GemO -).

Die Ernennung obliegt gemäß § 54 Absatz 2 GemO dem „geschäftsführenden“ Beigeordneten entsprechend der Reihenfolge der Vertretungsbefugnis.


Top 3) Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt;

a ) Festlegung der Anzahl der zu wählenden Beigeordneten

b) Wahl des ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

c) Wahl des/r ehrenamtlichen weiteren Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

a) Der Ortsgemeinderat beschließt, dass die Ortsgemeinde Spay Zwei Beigeordnete hat.

b) Der Ortsgemeinderat wählt zur / zum Ersten Beigeordneten:

Günther Werner

c) Der Ortsgemeinderat wählt zur / zum weiteren („zweiten“) Beigeordneten:

Walter Braun


Top 4) Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertreter/-innen

Haupt- und Finanzausschuss
Mitglied, Vertreter
Walter Karbach, Yvonne Pfaffhausen
Heinz Alt, Birgit Piringer
Jens Lang, Christine Werner
Christoph Bartmann, Stefan Eich
Ruth Klaasen, Thomas Becker

Bauausschuss
Mitglied, Vertreter
Sven Gerlach, Michael Schweikert
Yvonne Paffhausen, Birgit Piringer
Günther Werner, Walter Karbach
Ruth Klaasen, Florian Heinz
Heike Turowski, Volker Keim

Rechnungsprüfungsausschuss
Mitglied, Vertreter
Walter Karbach, Birgit Piringer
Heinz Alt, Sven Gerlach
Ulf Bonszkowski, Stefan Eich


Top 5) Bauanträge und Bauvoranfragen;

Bauantrag für die energetische Sanierung und Nutzungsänderung in Dreifamilienwohnhaus in der Gemarkung Niederspay, Flur 2, Flurstück 202/12

Der Ortsgemeinderat Spay beschließt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 Baugesetzbuch zum Bauantrag nicht zu erteilen.


Peter Heil
Ortsbürgermeister

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