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Bericht über die Ratssitzung vom 12.12.2024

Bericht über die Ratssitzung vom 12.12.2024

Top 1) Einwohnerfragestunde

Entfällt

Top 2) Haushalt 2025

Beratung und Beschlussfassung über die eingereichten Vorschläge der Einwohner zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025

Entfällt, es liegt kein Vorschlag vor.

Top 3) Haushaltsplan 2025

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Spay für das Haushaltsjahr 2025

Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 in der vorgelegten Form.

Top 4) Beratung und Beschlussfassung über eine Satzung der Gemeinde Spay über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Jahr 2025

Der Gemeinderat beschließt die Hebesatzsatzung 2025 wie im Entwurf vorgelegt.

Auf der Grundlage des § 36 Grundsteuergesetz findet auf den 01.01.2025 eine Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge statt. Die Finanzämter haben bzw. werden noch neue Grundsteuermessbescheide mit entsprechenden Steuermessbeträgen erlassen. In der Folge bedeutet dies, dass jeder Steuerpflichtige für das Jahr 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid erhält.

Damit die entsprechenden Abgabenbescheide erlassen werden können, ist auch eine rechtliche Grundlage für die Steuerhebesätze erforderlich. Diese wurde bisher in den Festsetzungen der entsprechenden Haushaltssatzung geschaffen.

Da der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum für die Grundsteuer allerdings zum 31.12.2024 endet, gelten die bisherigen Steuerhebesätze nicht (wie sonst üblich) fort.

Die Realsteuerhebesätze für das Kalenderjahr 2025 sollen daher mittels einer gesonderten Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt werden:

-Grundsteuer A  — 345 v.H.
-Grundsteuer B —  465 v.H.
-Gewerbesteuer  — 380 v.H.

Die Hebesätze sind gegenüber dem Haushaltsjahr 2024 unverändert!

Top 5) Übernahme der Verwaltung der Jagdgenossenschaft Spay; Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung der Verwaltungsaufgaben der Jagdgenossenschaft Spay auf die Gemeinde Spay.

Der Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltungsaufgaben der Jagdgenossenschaft Spay auf die Gemeinde Spay wird in der vorgelegten Form zugestimmt.

Das Rechnungs- u. Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Mayen Koblenz hat eine überörtliche Prüfung der Jagdgenossenschaft Spay für die Jahre 2019 – 2024 durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass die Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltung von der Jagdgenossenschaft auf die Gemeinde Spay wegen formeller Mängel als unwirksam bewertet wurde und daher zeitnah eine neue Vereinbarung abzuschließen ist. Neben einem Verwaltungskostenbeitrag von 10% des Jagdpachtzinses für die Ortsgemeinde Spay, ist auch die Übertragung des Datenschutzes und eine Kostenerstattung für das geplante Jagdkataster geregelt.

Top 6) Beratung und Beschlussfassung über die Verleihung einer Ehrenbürgerwürde

Der Ortsgemeinderat Spay beschließt die Ehrenbürgerwürde an Herrn Manfred Krämer zu verleihen.

Top 7) Trauerhalle Spay

Beratung und Beschlussfassung

a) zum Neubau der Trauerhalle
b) zur Stellung eines entsprechenden Bauantrages
c) zur Erteilung des Einvernehmens
d) zur Stellung eines Zuwendungsantrages

Der Ortsgemeinderat beschließt, die alte Trauerhalle abzureißen und an gleicher Stelle eine neue Trauerhalle zu errichten.

Über die Punkte b-d wird derzeit nicht abgestimmt.

Die Trauerhalle auf dem Friedhof in Spay ist dringend renovierungsbedürftig. Das gilt für Innen und Außen. Außerdem erfüllt das Gebäude nicht mehr die Anforderungen an eine zeitgemäße Nutzung.

Folgende funktionalen Mängel werden beispielhaft benannt:

-der Innenraum ist zu klein.
-die Besuchertoiletten sind zu klein und nicht barrierefrei.
-der Eingang in den Kühlraum ist zu schmal.
-es fehlt ein Vordach als Regenschutz und Schattenspender
-Wassereintrag unter dem Eingangstor hindurch bei Regen
-Aufsteigende Feuchtigkeit Bodenbereich

Das Planungsbüro Scherb, Emmelshausen, hat planerisch die Sanierung des Altbaus und einen Neubau gegenübergestellt und die entsprechenden Kosten ermittelt.

Demnach betragen die Sanierungskosten des Altbaus ca. 343.000,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Demgegenüber betragen die Kosten für einen Neubau ca. 390.500,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer. In diesen Kosten ist der Abriss des Altbaus enthalten.

Für die Neubauvariante sprechen folgende Vorteile:
die Trauerhalle vergrößert sich von 37,2 m² auf 56,7 m².

durch Absenkung des gesamten Gebäudes um ca. 30 cm ergibt sich ein geringerer Höhenunterschied zur Außenanlage.

besserer Raumaufteilung: Hausanschlussraum und Umkleide getrennt; Umkleide mit Außentür.

keine alte Bausubstanz mit Restrisiko der aufsteigenden Feuchte.

Top 8) Bauanträge und Bauvoranfragen;

Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilien-wohnhauses mit Garage in der Gemarkung Oberspay, Flur 2, Flurstück 248/7

Der Ortsgemeinderat Spay beschließt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 Baugesetzbuch zum Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zu erteilen.

Peter Heil
Ortsbürgermeister

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