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Bericht über die Ratssitzung vom 08.10.2020

Top 1) Einwohnerfragestunde

Top 2) BUGA 2029; Beratung und Beschlussfassung über die

a) Beauftragung des Zweckverbandes Welterbe Oberes Mittelrheintal (ZV WOM)

b) Zustimmung zum Durchführungsvertrag

c) Beauftragung der Vertreter des ZV WOM, den Änderungen des Gesellschaftervertrages zuzustimmen

d) Beauftragung des kommunalen Vertreters, in der Verbandsversammlung des ZV WOM der Änderung der Verbandsordnung zuzustimmen

e) Beauftragung des kommunalen Vertreters, in der Verbandsversammlung des ZV WOM der befristeten Erhöhung der Verbandsumlage durch den ZV WOM zuzustimmen

Der Ortsgemeinderat beschließt, den Vertreter der Ortsgemeinde Spay in der Versammlung des Zweckverbands Welterbe Oberes Mittelrheintal (ZV WOM) zu ermächtigen, dem folgenden Beschluss der Verbandsversammlung zuzustimmen:

1. Die Verbandsversammlung beauftragt den Zweckverband die zur Vorbereitung und Durchführung der Bundesgartenschau 2029 erforderlichen Maßnahmen zu treffen und die dazu erforderlichen Verträge zu schließen, soweit nicht die Zuständigkeit der Zweckverbandsversammlung gegeben ist.

2. Die Verbandsversammlung beauftragt den Zweckverband, den Durchführungsvertrag mit der Deutschen Bundesgartenschau-Gesellschaft und der BUGA 2029 GmbH gemäß vorstehender Zusammenfassung abzuschließen. Sie beauftragt die Vertreter des Zweckverbandes in der Gesellschafterversammlung der BUGA 2029 GmbH, dem Abschluss dieses Vertrages zuzustimmen.

3. Die Verbandsversammlung beauftragt die Vertreter des Zweckverbandes in der Gesellschafterversammlung der BUGA 2029 GmbH, den der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz sowie dem Regierungspräsidium Darmstadt vorgelegten Änderungen des Gesellschaftsvertrags der BUGA 2029 GmbH (Anlage 4) zuzustimmen.

4. Die Verbandsversammlung beschließt die mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz abgestimmten Änderungen der Verbandsordnung gemäß Anlage 6.

5. Die Verbandsversammlung beschließt, dass der Zweckverband bei den umlagepflichtigen kommunalen Mitgliedern jährlich eine um maximal 412.000,00 Euro erhöhte Verbandsumlage erhebt.

Die Höhe wird jeweils im Haushaltsplan des Zweckverbands festgelegt.

Top 3) Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019 nach Aufstellung der Jahresrechnung

a) Bewilligung durch den Ortsbürgermeister

b) Zustimmung des Ortsgemeinderates Spay

a) Im Haushaltsjahr 2019 sind keine unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen entstanden.

b) Für die erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019 besteht ein dringendes Bedürfnis; sie sind unabweisbar. Die Deckung ist gewährleistet. Der Ortsgemeinderat erteilt hierzu seine Zustimmung gemäß § 100 GemO.

Top 4) Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Spay für das Haushaltsjahr 2019

Der Ortsgemeinderat stellt den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Spay für das Haushaltsjahr 2019 gem. § 114 Abs. 1 GemO fest.

Ortsbürgermeister und die Beigeordneten begeben sich wegen Sonderinteressen gemäß § 22 GemO in den Zuhörerbereich.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 erfolgte am 18.09.2020. Es ergaben sich keine Beanstandungen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat den Jahresabschluss gem. § 114 Abs. 1 GemO mit folgendem Ergebnis festzustellen:

a) Feststellungen zur Ergebnisrechnung:

Gesamterträge 4.053.816,37 Euro

Gesamtaufwendungen -3.952.585,47 Euro

Saldo (Überschuss / Fehlbetrag (-)) 101.230,90 Euro

Ergebnisverwendung:

Der Überschuss ist gemäß § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.

b) Feststellungen zur Finanzrechnung:

ordentliche / außerordentliche Einzahlungen 3.143.929,66 Euro

ordentliche / außerordentliche Auszahlungen -3.095.123,87 Euro

ZW-Summe (Überschuss / Fehlbetrag (-)) 48.805,79 Euro

Der Saldo aus durchlaufenden Geldern weist zum 31.12.2019 einen Wert von -5.036,75 € aus, welcher das Ergebnis der Finanzrechnung verschlechtert.

Ergebnisverwendung:

Mit der Finanzrechnung 2019 betragen die „liquiden Mittel“ der Ortsgemeinde 1.883.394,83 €.

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde betragen 0,00 €.

c) Feststellungen zur Schlussbilanz:

Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 18.741.520,58 € ab.

Hiervon entfallen auf: Aktiva

Anlagevermögen 16.645.799,13 €

Umlaufvermögen 2.095.721,45 €

Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 €

Verbindlichkeiten 1.202.755,79 €

Passiva

Eigenkapital 13.377.920,54 €

Sonderposten 4.123.511,25 €

Rückstellungen 37.333,00 €

Top 5) Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde rhein-Mosel für das Haushaltsjahr 2019

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Spay beschließt, dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel Entlastung zu erteilen.

Ortsbürgermeister Peter Heil und die Beigeordneten Günther Werner, Thomas Becker und Hans-Joachim Müller-Erckens begeben sich wegen Sonderinteressen gemäß § 22 GemO in den Zuhörerbereich.

Top 6) Friedhofsgebührensatzung;

Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung vom 28.06.2013

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Spay beschließt, die 2. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung in der vorgelegten Fassung.

Top 7) Wahl eines ehrenamtlichen Internet-Beauftragten (Webmaster)

a) Der Ortsgemeinderat beschließt, dass offene Abstimmung erfolgt.

b) Der Ortsgemeinderat wählt rückwirkend zum 01.03.2020 in das Ehrenamt des Internet-Beauftragten (Webmaster): Thomas Becker

Die Einrichtung und Pflege der Internetpräsenz der Ortsgemeinde Spay wurde ab dem 01. März 2020 durch Herrn Thomas Becker als ehrenamtlicher Internet-Beauftragter (Webmaster) übernommen. Für die Übertragung im Ehrenamt ist gemäß § 18 Abs. 3 Gemeindeordnung eine Wahl durch den Ortsgemeinderat erforderlich. Aufgrund der Corona-Einschränkungen erfolgt diese Wahl nun im Nachgang.

Top 8) Hauptsatzung;

Beratung und Beschlussfassung über die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 11.12.2014

Der Ortsgemeinderat beschließt die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Spay vom 11.12.2014 in der beigefügten Fassung.

Der Stundensatz wird auf 20 Euro festgesetzt.

Der Beigeordnete Thomas Becker begibt sich wegen Sonderinteressen § 22 GemO) in den Zuhörerbereich.

Top 9) Beschaffung eines Warenautomaten;

Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines Warenautomaten und Stellung eines Zuwendungsantrages

Der Ortsgemeinderat Spay beschließt, für die Anschaffung eines Warenautomaten einen Zuwendungsantrag bei der LAG WOM zu stellen.

Top 10) Erweiterung der Kindertagesstätte und Grundschule Spay;

Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung der Aufträge für die weiteren ausgeschriebenen Gewerke.

a) Beauftragung der WC Trennwände.

b) Beauftragung der Schlosserarbeiten.

c) Beauftragung der Sanitärinstallationsarbeiten.

d) Beauftragung der Heizungs- und Lüftungsinstallationsarbeiten.

Der Gemeinderat beschließt:

a) Den Auftrag zur Ausführung der WC Trennwände an die Fa. SANA Trennwandbau GmbH, Obere Tratt 10, 92706 Luhe-Wildenau, Die Auftragssumme beträgt 2.511,40 Euro inklusive Mehrwertsteuer.

b) Den Auftrag zur Ausführung der Schlosserarbeiten an die Fa. Schlosserei Bernd Sauerborn, in der Kunn, 56330 Kobern-Gondorf, Die Auftragssumme beträgt 26.353,26 Euro inklusive Mehrwertsteuer.

c) Den Auftrag zur Ausführung der Sanitärinstallationsarbeiten nicht zu vergeben, da kein Angebot eingegangen ist. Die Leistungen sollen erneut angefragt, nun jedoch freihändig vergeben, werden. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt den Auftrag danach zu vergeben.

d) Den Auftrag zur Ausführung der Heizungs- und Lüftungsinstallationsarbeiten an die Fa. Michael Proske, Römerstr. 52, 56323 Waldesch, Die Auftragssumme beträgt 115.909,87 Euro inklusive Mehrwertsteuer.

Top 11) Rheinradweg Rhens-Brey-Spay;

Fördermaßnahme: Bundeswettbewerb Klimaschutz Radverkehr; Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Bauleistungen

Der Ortsgemeinderat Spay beschließt, den Auftrag zur Ausführung der Maßnahme, an die mindestfordernde Firma Strabag AG zu einem Betrag i.H.v. 229.143,55 € Brutto zu erteilen.

Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt, dass im Rahmen eines Bietergespräches eine Preisaufklärung erfolgt.

Top 12) St. Lambertuspark Spay;

Beratung und Beschlussfassung über die Ermächtigung des Ortsbürgermeisters zur Vergabe von Bauleistungen

Der Ortsgemeinderat Spay ermächtigt den Ortsbürgermeister aufgrund der durchgeführten Ausschreibung, die Vergabe der Bauleistungen an die mindestfordernde Firma zu erteilen.

Top 13) Antrag der FWG-Fraktion;

Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines Trinkwasserspenders

Der Ortsgemeinderat Spay beschließt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.

Top 14) Antrag der FWG-Fraktion;

Verschönerung Traumpfädchen: Beratung und Beschlussfassung über eine Beschilderung für Gastronomie

Der Ortsgemeinderat Spay beschließt einen QR-Code an den vorhandenen Schildern anzubringen.

Top 15) Antrag der FWG Fraktion;

Beratung und Beschlussfassung über die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik

Ortsbürgermeister Peter Heil macht den Vorschlag einen Termin in Müden an der Teststrecke zu vereinbaren und fragt gleichzeitig bei der Verbandsgemeinde nach einem geeigneten Planer. Die Haushaltsmittel aus 2020 in Höhe von 20.000 Euro sollen für 2021 erneut eingeplant werden.

Top 16) Bauangelegenheiten;

Bauvoranfrage für das Grundstück in der Gemarkung Oberspay, Flur 2, Flurstücks-Nr. 256, 257, 254/2 (Dorfstraße)

Der Ortsgemeinderat Spay beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 Baugesetzbuch zur Bauvoranfrage nicht zu erteilen.

Peter Heil
Ortsbürgermeister

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