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Bericht aus der Ratssitzung vom 11.05.2023

Bericht aus der Ratssitzung vom 11.05.2023

Top 1) Einwohnerfragestunde
Entfällt


Top 2) Bauleitplanung der Ortsgemeinde Spay;
Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Am Hohlweg“:

a) Entscheidung zur Größe des Geltungsbereichs
b) Fortführung im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch
c) Verfahrensbeschlüsse
d) Auftragsvergabe Artenschutzrechtliche Untersuchung


Der Ortsgemeinderat beschließt,

a) die Verkleinerung des Geltungsbereichs auf den Bereich im Anschluss an den Bebauungsplan „In der Flogt“ bis angrenzend an den ehemaligen „Erdbeerhof“. Der genaue räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die allen Ratsmitgliedern zur Beschlussfassung vorgelegen hat.

b) Der Ortsgemeinderat beschließt, dass mit Aufstellungsbeschluss vom 31.03.2022 eingeleitete Bebauungsplanverfahren „Am Hohlweg“ als Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch fortzuführen.

c) Der Ortsgemeinderat beschließt, die im Jahr 2019 durchgeführten frühzeitigen Beteiligungsschritte nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch im weiteren Verfahren zu verwenden.

d) Der Ortsgemeinderat erteilt dem Büro Freiraumplanung Diefenthal, Moschheim auf der Grundlage dessen Honorarangebotes vom 22.02.2023 den Auftrag für die artenschutzrechtliche Kartierung und Berichterstellung für das Bebauungsplangebiet zum Brutto-Auftragswert in Höhe von 15.546,76 Euro. Bei Beschlussfassung zur Verkleinerung des Geltungsbereichs wird der Auftrag für den entsprechend verkleinerten Geltungsbereich erteilt


Top 3) Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028;
Aufstellung der Vorschlagsliste der Ortsgemeinde Spay

Der Ortsgemeinderat Spay

a) beschließt, dass offene Abstimmung erfolgt.

b) wählt die in der Anlage aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Wahlperiode 2024 bis 2028


Top 4) Sportanlage Spay;
Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik; Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der Ausschreibung und Ermächtigung des Ortsbürgermeisters zur Vergabe von Bauleistungen

Der Ortsgemeinderat Spay beschließt:

a) die Ausschreibung für die Umrüstung der Sportplatzbeleuchtung auf LED-Technik durchzuführen

b) den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag für die Umrüstungsarbeiten an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben, sofern der zu erteilende Auftrag die geschätzten Kosten (24.800,00 €) nicht um mehr als 10 % übersteigt. Der Ortsbürgermeister hat den Ortsgemeinderat in der nächsten Sitzung über die Auftragsvergabe zu informieren.

Die Ortsgemeinde Spay hat mit Datum vom 09.12.2021 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, einen Antrag auf Zuwendung für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik, gestellt.

Mit Bescheid vom 02.03.2023 wurde eine Zuwendung in Höhe von 9.100,00 € (Förderquote 35 % der zuwendungsfähigen Kosten von 26.000,00 €) bewilligt.

Als nächster Schritt ist die Beschlussfassung für die Durchführung der Ausschreibung sowie die Auftragsvergabe erforderlich.


Top 5) Kommunale Klima-Offensive;
Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum „Kommunalen Klimapakt“ sowie die Inanspruchnahme der Fördermittel des „Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation“

Der Ortsgemeinderat beschließt:

a) Den Beitritt zum „Kommunalen Klimapakt“. Die beabsichtigten Maßnahmen:

Solaranlage mit Speicher Dach Grundschule/Kita

b) Die Beauftragung der Verwaltung einen Förderantrag für das Förderprogramm „Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation“ beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität RLP zu stellen. Die abgestimmten Maßnahmen inkl. Kostenschätzung: 45.000,00 €.


Top 6) Gemeindestraße - Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik;
Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der Ausschreibung und Ermächtigung des Ortsbürgermeisters zur Vergabe von Bauleistungen

Der Ortsgemeinderat Spay beschließt:

a) die Ausschreibung für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik durchzuführen

b) den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag für die Umrüstungsarbeiten an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben, sofern der zu erteilende Auftrag die geschätzten Kosten i.H.v. 156.400,00 € nicht um mehr als 10 % übersteigt. Der Ortsbürgermeister hat den Ortsgemeinderat in der nächsten Sitzung über die Auftragsvergabe zu informieren.

Die Ortsgemeinde Spay hat mit Datum vom 09.12.2021 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, einen Antrag auf Zuwendung für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik, gestellt.

Mit Bescheid vom 27.04.2023 wurde eine Zuwendung in Höhe von 49.260,00 € (Förderquote 30 % der zuwendungsfähigen Kosten von 164.200,00 €) bewilligt.

Der Zuwendungsbescheid des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität RLP liegt noch nicht vor. Insofern erfolgt die Umsetzung des unter a) genannten Beschlusses erst nach dem Vorliegen des Bescheides.

Peter Heil
Ortsbürgermeister

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