Bebauungsplan "Auf der Schahl" | © Ortsgemeinde Spay

Bekanntmachung: Veröffentlichung des Entwurfs zur Aufhebung des Bebauungsplans „Auf der Schahl“ der Ortsgemeinde Spay im Internet

Bebauungsplan "Auf der Schahl" | © Ortsgemeinde SpayDer Ortsgemeinderat Spay hat am 26.03.2026 den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans „Auf der Schahl“ gebilligt und entschieden, ihn nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen. Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch aufgehoben.

Ziel des Aufhebungsverfahrens:

Städtebauliches Ziel ist das Außerkraftsetzen des Bebauungsplans, so dass zukünftige Bauvorhaben nach den Vorschriften des Innenbereichs (§ 34 BauGB) zu beurteilen sein werden.

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans, mit einer Größe von ca. 1,8 ha, umfasst die Gemeindestraßen „Auf der Schahl“ und teilweise die Gemeindestraßen „Holgertsweg“ und „Koblenzer Straße“. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in nachfolgender Orientierungskarte mit gestrichelter Umrandung kenntlich gemacht.

Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet:

Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der vollständige Planentwurf bestehend aus Satzungstext, Planzeichnung, Textfestsetzungen und einer Begründung kann in der Zeit

vom 08.06.2026 bis 08.07.2026 (einschließlich)

im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel:

www.vg-rhein-mosel.de unter der Rubrik: Aktuelles/Bauleitplanung/Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung/Öffentliche Auslegung eingesehen werden. Ebenso im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen:

Der Planentwurf steht außerdem für die Dauer der Veröffentlichungsfrist über einen öffentlich zugänglichen Bildschirm (Lesegerät) in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel, Bahnhofstr. 44, 56330 Kobern-Gondorf, im Flur Gebäude B im 1. Stock, zu Jedermanns Einsichtnahme während den allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr) zur Verfügung.

Ansprechpartnerinnen für die Offenlage:

Agnes Dausner, Tel. 02607/49-323 und Marlon Wilbert, Tel. 02607/49-328.

Hinweise:

Gemäß § 3 (2) Satz 2 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen während der Offenlage verfügbar sind:

Begründung zum Bebauungsplan mit integriertem Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a Baugesetzbuch, Verbandsgemeinde Rhein-Mosel, Kobern-Gondorf, Stand: Juli 2025 mit Ausführungen unter anderem zu:


Umweltbeschreibung und Umweltbewertung:

-Schutzgut Mensch/Gesundheit

-Schutzgut Tiere, Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und biologische Vielfalt

-Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Sachverhalten eingegangen (stichwortartige Nennung der wesentlichen Inhalte).

-Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz, 15.12.2025: Ausführungen zur allgemeinen Wasserwirtschaft, Starkregenvorsorge und Hinweise zum Naturschutz

-Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, 08.12.2025: Hinweis auf Benachrichtigungspflicht der Denkmalschutzbehörde

Diese Bekanntmachung erfolgt mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der vorgenannten Veröffentlichungsfrist an die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel, Bahnhofstr. 44, 56330 Kobern-Gondorf, E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vgrm.de, elektronisch übermittelt werden sollen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalte nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Spay, den 27.05.2026
(Dienstsiegel) gez. Peter Heil
Ortsbürgermeister

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