Bekanntmachung: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Rahmen der Aufhebung des Bebauungsplans „Auf der Schahl “
Bekanntmachung: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Rahmen der Aufhebung des Bebauungsplans „Auf der Schahl “
Der Ortsgemeinderat Spay hat am 03.04.2025 in öffentlicher Sitzung das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans „Auf der Schahl“ eingeleitet. Der Bebauungsplan „Auf der Schahl“ wird im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch aufgehoben.
Der Ortsgemeinderat Spay am 09.10.2025 dem Planentwurf zur Aufhebung zugestimmt und entschieden, die frühzeitigen Beteiligungsschritte gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.
Ziel der Planaufhebung:
Städtebauliches Ziel ist das Außerkraftsetzen des Bebauungsplans, so dass sich die bestehende Baustruktur zeitgemäß weiterentwickeln kann und neue Bauvorhaben zeitgemäß umgesetzt werden können.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Gemeindestraßen „Auf der Schahl“ und teilweise die Gemeindestraßen „Holgertsweg“ und „Koblenzer Straße“. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in nachfolgender Orientierungskarte mit gestrichelter Umrandung kenntlich gemacht.
Frühzeitige Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet:
Um die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die sich wesentlich unterscheidenden Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten, kann der Planentwurf bestehend aus Satzungstext, Planzeichnung und einer Begründung in der Zeit vom 24. November 2025 bis 23. Dezember 2025 (einschließlich) im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel: www.vg-rhein-mosel.de unter der Rubrik: Aktuelles->Bauleitplanung->laufende Bauleitplanungen eingesehen werden.
Öffentliche Einsichtnahme der Planunterlagen:
Der Planentwurf steht außerdem für die Dauer der Veröffentlichungsfrist über einen öffentlich zugänglichen Bildschirm (Lesegerät) in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel, Bahnhofstr. 44, 56330 Kobern-Gondorf, im Flur Gebäude B im 1. Stock, zu Jedermanns Einsichtnahme während den allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr) zur Verfügung.
Ansprechpartnerin für die Offenlage:
Agnes Dausner, Tel. 02607/49-323.
Hinweis:
Diese Bekanntmachung erfolgt mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der vorgenannten Veröffentlichungsfrist an die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel, Bahnhofstr. 44, 56330 Kobern-Gondorf, Email-Adresse: bauleitplanung@vgrm.de, elektronisch übermittelt werden sollen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalte nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Spay, den 17.11.2025
In Vertretung Günther Werner
Erster Beigeordneter

