Bebauungsplan „Maueracker-Hahlgarten“ | © Ortsgemeinde Spay

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans „Maueracker-Hahlgarten“

Der Ortsgemeinderat Spay hat am 19.05.2020 in öffentlicher Sitzung für den Bebauungsplan „Maueracker-Hahlgarten“ ein Aufhebungsverfahren eingeleitet.

Ziel ist das Außerkrafttreten des Bebauungsplans, so dass zukünftige Bauvorhaben nach den Vorschriften des Innenbereichs (§ 34 Baugesetzbuch) zu beurteilen sein werden.

Der Einleitungsbeschluss vom 19.05.2020 wird hiermit gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 (1) Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt gemacht.

Die Aufhebung des Bebauungsplans wird im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in nachfolgender Übersichtskarte kenntlich gemacht.

Bebauungsplan „Maueracker-Hahlgarten“ | © Ortsgemeinde Spay

Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erteilt die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel Auskunft. Ansprechpartner: Peter Schweikert, Tel. 02607/49-310.

Spay, den 30.08.2020
gez. Peter Heil
Ortsbürgermeister