Geltungsbereich Hohlweg | © Verbandsgemeinde Rhein-Mosel

Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Hohlweg“

Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Hohlweg“

Beschluss: Am 11.05.2023 hat der Ortsgemeinderat in öffentlicher Sitzung zu dem mit Aufstellungsbeschluss vom 31.03.2022 eingeleiteten Bebauungsplanverfahren „Am Hohlweg“ beschlossen, den Geltungsbereich zu verkleinern und das Verfahren als Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch fortzuführen.

Der Beschluss vom 11.05.2023 wird hiermit gemäß § 2 (1) Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wird mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufgestellt.

Ziel der Bebauungsplanaufstellung: Städtebauliches Ziel ist die Erschließung eines neuen Wohngebietes.

Geltungsbereich: Der räumliche Geltungsbereich umfasst die in nachfolgender Abbildung mit gestrichelter Umrandung gekennzeichnete Fläche nordwestlich des Baugebietes „In der Flogt“.

Hinweis: Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erteilt die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel Auskunft. Ansprechpartnerinnen sind: Agnes Dausner, Tel. 02607/49-323 und Kristina Köbbing, Tel. 02607/49-328.

Spay, 05.09.2023 (Dienstsiegel)

gez. Peter Heil
Ortsbürgermeister

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